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Überbrückungsgeld ("Sterbegeld")
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Stirbt ein Abgeordneter während der Ausübung seines Mandates, so erhalten die Hinterbliebenen ein Überbrückungsgeld, welches ihnen den Übergang in neue Lebensverhältnisse erleichtern soll. Das Überbrückungsgeld diente in der Vergangenheit einem doppelten Zweck: Zum einen ist es eine fürsorgliche Leistung, die den Hinterbliebenen die Umstellung auf die neuen Lebensverhältnisse finanziell erleichtern soll. Solche und ähnliche Leistungen gibt es bei Rentnern, Beamtenpensionären und auch die meisten Tarifverträge sehen sie vor.
Zum anderen diente das Überbrückungsgeld früher auch zur Abdeckung der Bestattungskosten (Sterbegeld). Weil dieses Sterbegeld bei den in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherten entfallen ist, wurde auch das Überbrückungsgeld der Abgeordneten um den entsprechenden Betrag von 1.050 Euro gekürzt.
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