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Übergangsgeld

Mach dem Ausscheiden aus dem Deutschen Bundestag soll das Übergangsgeld für Abgeordnete den beruflichen Wiedereinstieg absichern. Denn wer ein Bundestagsmandat annimmt, gibt regelmäßig für eine ungewisse Zeit seinen bis dahin ausgeübten Beruf auf.

Für jedes Jahr der Parlamentszugehörigkeit wird ein Monat Übergangsgeld in Höhe der jeweils aktuellen Abgeordnetenentschädigung gezahlt, nach einer (regulären) Wahlperiode also für vier Monate, insgesamt längstens für 18 Monate. Ab dem zweiten Monat nach dem Ausscheiden werden alle sonstigen Erwerbseinkünfte - auch solche aus privaten Quellen - auf das Übergangsgeld angerechnet.



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