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Wenn ich eine Dienstreise unternehme, übernimmt der Bundestag - nicht anders als ein Arbeitgeber, der seine Mitarbeiter auf Geschäftsreisen schickt - die Kosten. Allerdings nur für die Fahrt. Ich habe vom Deutschen Bundestag hierfür eine Netzkarte der Deutschen Bahn AG erhalten, die ich nicht privat nutzen darf.
Kosten für Inlandsflüge oder Fahrten im Schlafwagen werden gegen Einzelnachweis erstattet. Die so genannten Bonusmeilen gehen an den Bundestag und werden nicht von mir in Anspruch genommen.
Ausgaben für Taxifahrten sowie Unterkunft und Verpflegung gelten mit der Aufwandspauschale als abgegolten.
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