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Pauschalen

Die Aufwandspauschale
Jeder Bundestagsabgeordnete erhält eine monatliche, steuerfreie Aufwandspauschale von 4.029 €. Sie wird jährlich zum 1. Januar an die Lebenshaltungskosten angepasst. Die Kostenpauschale dient dazu, die laufenden Ausgaben für die Arbeit als Bundestagsabgeordneter zu bezahlen.

Aus der Aufwandspauschale bezahle ich unter anderem Miet- und Teile der Einrichtungskosten für das Wahlkreisbüro in Nürnberg, Porto, die Fahrtkosten im Wahlkreis und im Betreuungswahlkreis, die Miete für die Zweitwohnung in Berlin sowie Zeitungsabos im Wahlkreisbüro.

Bei Abwesenheit an einem Sitzungstag des Deutschen Bundestags werden mir zwischen 20 und 100 € von der Kostenpauschale abgezogen. Dies gilt auch bei krankheitsbedingter oder aufgrund Terminverpflichtungen entschuldigter Abwesenheit.

Weil ein Bundestagsabgeordneter auch im Wahlkreis keinen Arbeitgeber hat, der ein Büro stellt, Reisekosten abdeckt oder Kilometergeld zahlt, und weil eine Einzelabrechnung aufwendiger wäre, gibt es die Kostenpauschale. Der Verwaltungsaufwand für die Kontrolle der Ausgaben fällt damit weg.

Die Pauschale führt steuerrechtlich dazu, dass ein Bundestagsabgeordneter keinerlei Ausgaben (Werbungskosten, Betriebsausgaben) für die Bundestagstätigkeit steuermindernd gelten machen kann. Auch die Kosten für den Wahlkampf können nicht von der Steuer abgesetzt werden.

Die Bürokostenpauschale
Jedem Abgeordneten stehen jährlich 12.000 € für Büromaterial, Software, Hardware, technische Ausstattung, Handy, Telefon- und Faxkosten im Bürgerbüro, Briefpapier, Visitenkarten etc. zu. Bürokosten werden bis zu dieser Höhe gegen Einzelnachweise vom Bundestag bezahlt. Zusätzliche Ausgaben müssen aus der Aufwandspauschale beglichen werden.

Büroausstattung
Für mein Berliner Büro und mein Wahlkreisbüro wird Folgendes vom Bundestag zur Verfügung gestellt:

4 Büroräume in Berlin (1 Raum nutzt die Landesgruppe Bayern
3 PCs, 2 Drucker, 1 Fax, 3 Telefone für das Berliner Büro
1 PC, 1 Laptop, 2 Drucker, 1 Fax, 2 Telefone für das Wahlkreisbüro

Möbel und weitere Ausstattung für das Berliner Büro werden vom Bundestag für die Dauer der Abgeordnetentätigkeit leihweise bereitgestellt. Sie müssen nach dem Ausscheiden aus dem Bundestag zurückgegeben werden.

Für das Wahlkreisbüro werden leihweise 1 Schreibtisch und 1 Stuhl zur Verfügung gestellt. Weitere Einrichtungsgegenstände müssen aus der Aufwandspauschale angeschafft werden.

Die Mitarbeiterpauschale
Kein Abgeordneter kann die Mandatsaufgaben allein und ohne Hilfe bewältigen. Zu ihrer Unterstützung können sie deshalb monatlich über 14.712 € aus der so genannten Mitarbeiterpauschale verfügen. Das Geld erhalten allerdings nicht die Abgeordneten selbst. Vielmehr bezahlt die Bundestagsverwaltung daraus die von den Abgeordneten eingestellten Mitarbeiter unmittelbar. Mitarbeiter, die mit dem Abgeordneten verwandt, verheiratet oder verschwägert sind, sind hiervon ausgenommen. Ihr Gehalt müsste der Abgeordnete selbst bezahlen.

Ich beschäftige in meinem Berliner Büro die wissenschaftlichen MitarbeiterInnen Inga Neumann, Cornelia Wittmann sowie Philipp Zettel und anteilig die wissenschaftlichen MitarbeiterInnen Bettina Zauhar und Richard Würffel im Nürnberger Wahlkreisbüro, das ich gemeinsam mit Günter Gloser, MdB, führe.


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Investitionen in die Schiene sind gut angelegt

Reichtum nutzen, Armut bekämpfen, Mittelschicht stärken

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