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Die Abgeordnetenentschädigung wird auch Diät genannt. Der Begriff hat in diesem Zusammenhang natürlich nichts mit der "Ernährungs-Diät" zu tun, sondern leitet sich vom lateinischen Wort dies (= Tag) ab und bedeutet im Grunde "Tagelohn". Sie beträgt aktuell, seit dem 1. Januar 2012, 7960 Euro monatlich (ab 1.1.2013 8252 Euro). Die Diät ist voll steuerpflichtig.
Das Grundgesetz bestimmt in Artikel 48 Abs. 3, dass Abgeordnete einen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung haben. Mit dem "Diäten-Urteil" hat das Bundesverfassungsgericht die Abgeordneten ausdrücklich dazu verpflichtet selbst und "vor den Augen der Öffentlichkeit" die Höhe ihrer Entschädigung festzulegen.
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