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Verantwortung bei Bahn-Zukunft
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Berlin, den 09.11.2006
Zur Festlegung auf eine Teilprivatisierung der Deutschen Bahn AG erklärt der Bahnbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion Martin Burkert, MdB: "Nach langem Ringen wurde auf Bemühen von Verkehrsminister Wolfgang Tiefensee eine Einigung für die Teilprivatisierung der Deutschen Bahn AG erreicht. Die erzielte Übereinkunft ist ein guter Kompromiss.
Für die SPD war es wichtig, verkehrspolitische Ansprüche mit den Entwicklungschancen eines Unternehmens, das alleine in Deutschland rund 200.000 Mitarbeiter beschäftigt, in Einklang zu bringen. Mit der gefundenen Einigung wird es der Deutschen Bahn AG möglich sein, Schienenverkehr und Infrastruktur in einer wirtschaftlichen Einheit zu betreiben. Eine praktische Trennung von Netz und Betrieb ist damit vom Tisch.
Negative Folgen für den reibungslosen Fahrbetrieb, für abgestimmte Innovationen in das Gesamtsystem und für die Arbeitsplatzsicherheit sind damit nicht mehr zu befürchten. Stattdessen wurde auf Druck der SPD eine Grundlage verankert, auf der sich die Tarifpartner auf eine Fortsetzung der Beschäftigungssicherung bei der Deutschen Bahn AG einigen können. Bahnindustrie und Beschäftigte können damit von der nun herrschenden Planungssicherheit profitieren.
Der Bund rechnet mit einem Erlös von ca. vier Milliarden Euro, wenn rund ein Viertel der Anteile verkauft wird. Sollten bis 49,9 Prozent veräußert werden, sind acht bis zehn Milliarden zu erwarten. Zusätzlich erhält der Bund für die Schieneninfrastruktur mehr Rechte als ihm bisher zustehen. So werden Kreditaufnahmen und Grundstücksverkäufe zu Lasten der Infrastruktur nicht länger ohne Zustimmung des Bundes möglich sein. Die Stilllegung von Strecken wird wie bisher nur durch das Eisenbahn-Bundesamt genehmigt werden können.
Zudem wurde verabredet, dass das Privatisierungsgesetz von einer Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung ergänzt wird. Mit ihr wird sich der Bund verpflichten, jährlich 2,5 Milliarden Euro für den Erhalt des bestehenden Netzes zu investieren. Im Gegenzug sichert die Deutsche Bahn AG vertraglich zu, die Qualität der Infrastruktur zu erhalten. Sollte sie ihren Pflichten nicht entsprechen, werden durch die vertragliche Grundlage auch Sanktionen gegen die Deutsche Bahn AG möglich sein. Der Bund bleibt aber in jedem Fall – und das ist entscheidend – für die Infrastruktur verantwortlich, so wie es das Grundgesetz verlangt. Im Ergebnis haben wir uns deshalb darauf verständigt, private Investoren nicht an den Unternehmensbereichen zu beteiligen, die die Eisenbahninfrastruktur in ihrem Besitz halten. Die Infrastrukturunternehmen werden deshalb vor einer Kapitalprivatisierung ins rechtliche Eigentum des Bundes überführt. Von einem Ausverkauf öffentlichen Eigentums kann deshalb keine Rede sein. Es wird keine „Verschleuderung“ der steuerfinanzierten Schienen und Bahnhöfe geben. Durch die Zuweisung der Bewirtschaftung an die Deutsche Bahn AG stellt sich die große Koalition ihrer Verantwortung, sich für den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit des Schienenverkehrs zu entscheiden. Es ist weder ein Ausverkauf, private Investoren anteilig mit ins Boot zu nehmen, noch ist es eine Verschleuderung. Ganz im Gegenteil. Es ist verantwortungsbewusst. Verantwortungslos wäre es hingegen, wie von der Opposition gefordert, die Wettbewerbsfähigkeit der Deutschen Bahn AG ausgerechnet dann aufs Spiel zu setzen, wenn sich die europäischen Märkte für den Schienenverkehr öffnen. In diesem Fall würde man einem schleichenden Wertverlust eines Konzerns zusehen, der mit Steuermitteln aufgebaut wurde. Davon würde niemand profitieren. Nur in den ausländischen Konzernzentralen würden dann die Sektkorken knallen, während viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihren Gürtel enger schnallen müssten."
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